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03.10.20 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiß,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen, entweder schriftlich oder im nächsten Bauausschuß, nicht öffentlicher Teil, als Information für alle Fraktionen.
Anfragen zur Bebauung Lindenbachstraße
Auf Grund einer Anfrage aus der Bevölkerung im Bereich Lindenbachstraße/Grundweg zur Bebauung Lindenbachstr Fl.Nr. 273, Hausnr. 61 sind viele Punkte unklar und deshalb zu klären:
Wurde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens Lindenbachstr Fl.Nr. 273, Hausnr 61 nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder nach § 35 (Außenbereich) beurteilt? Wenn sich die Fläche nach § 35 im Außenbereich befindet, wie lautet dann die Begründung für die Baugenehmigung?
Seit wann liegt auf dieser Fläche eine Baugenehmigung vor?
Wurde diese durch den Bauauschuß/Stadtrat abgesegnet? Wann?
Wir bitten um Information, ob bei der Baugenehmigung auf der Fläche FL Nr 273 die sachgemäße Erschließung der im FNP gekennzeichneten Baugebiete durch Grundstücksabtretungen für den notwendigen Straßenausbau berücksichtigt wurde?
Wenn keine Grundstücksabtretungen bei Erteilung der Baugenehmigung festgelegt worden sind, wäre dann eine sachgemäße Erschließung der im FNP festgelegten Baugebiete noch möglich?
Im §34 steht, dass " innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn.......auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." In welcher Form wurden die "öffentlichen Belange" berücksichtigt bzw gewürdigt?
Wurde z.B.durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit, mit Festlegung von Vorkaufsrecht für Straßenabtretung oder mit Hilfe einer Satzung bei der Erteilung des Baurechtes eine mögliche Straßenabtretung festgelegt? Wenn nein, warum nicht?
Zur Lindenbachstraße allgemein: Bei einem Gespräch mit Anwohnern mußten wir feststellen, daß an vielen Stellen die Straßenführung auf Privatbesitz verläuft; Wie gedenkt die Stadt damit umzugehen? Wir bitten um Vorlage, wie die Flächenverteilung aussieht.
Wir bitten auch um Information zur weiteren Vorgehensweise, wie die ungeregelten Besitzverhältnisse zukunftsfähig und abgestimmt angepasst werden können/sollen und müssen, wenn weitere Bauanfragen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Neunhoeffer, Christine Krieg (Fraktionsvorsitzende)
Eckhard Göll, Karin Holluba-Rau, Berhard Spachmüller, Bugra Yilmazel (Mitglieder des Bauauschusses)
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