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08.10.20 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiß,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, der Stadtrat möge beschließen:
Auf allen ab 01.01.2021 neu errichteten Wohn- oder Gewerbegebäuden sind die Bauherren zu verpflichten, eine Anlage zur Nutzung der Photovoltaik zu betreiben.
Begründung:
Die Energiegewinnung der Zukunft spielt in Zeiten des Klimawandels eine herausragende Rolle. Je früher wir 100 % Energiegewinnung aus regenerativen Quellen erreichen, desto vorteilhafter ist es. Die Stadt Schwabach und seine Bürgerinnen und Bürger können dazu zugegebenermaßen nur einen sehr geringen Anteil beitragen. Doch jeder einzelne Beitrag ist wichtig, einerseits um maximale Dezentralität und Flexibilität zu erreichen, andererseits um Wertschöpfung in Bürgerhand zu ermöglichen. Die Invenstitionskosten für eine PV-Anlage amortisieren sich in relativ kurzer Zeit und sind daher zumutbar.
Gemäß den Ankündigungen des Ministerpräsidenten werde eine solche Regelung für Gewerbebauten in 2021 und für private Neubauten 2022 kommen und einhergehend Fördermöglichkeiten ausgebaut.
Wir sind der Meinung, die Stadt Schwabach sollte diesen Ankündigungen ein Stück voraus gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Neunhoeffer - Christine Krieg
für die Fraktion B90/DIE GRÜNEN
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