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20.10.23 –
Der Bundestag hat in dieser Woche ein historisches Sicherheits- und Klimaupdate für das Straßenverkehrsrecht beschlossen. „Wir verankern Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele im Gesetz“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Sascha Müller. „Wir räumen den Kommunen damit endlich einen größeren Gestaltungsspielraum ein, Mobilität für Millionen Menschen in Deutschland sicherer, gesünder und klimafreundlicher zu machen. Städte und Gemeinden können jetzt leichter sichere Radwege, Zebrastreifen einrichten und erhalten einen größeren Spielraum bei Tempo 30.“
Bisher war es so, dass Kommunen aufwändig Gefahren nachweisen mussten, um Fuß- und Radverkehr zu fördern und Wege selbst zu gestalten. Mit dieser Gesetzesnovelle erfüllt der Bundestag eine zentrale Forderung der Städteinitiative von über 950 Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden.
In der Folge wird Bürokratie abgebaut und Verfahren werden effizienter. Die Demokratie vor Ort wird gestärkt, weil beispielsweise in Bürgerversammlungen gewünschte Veränderungen auch umgesetzt werden können. Bisher scheiterten solche Wünsche häufig am alten Verkehrsrecht.
Angesichts der Diskussion zur Umgestaltung der Rosenbergergasse im Planungs- und Bauausschuss ergänzt Stadtratsmitglied Bernhard Spachmüller: „Mit einem neuen Verkehrsschild ‚Ladezone‘ kann die Kommune Bereiche ausweisen, die Lieferdiensten und Handwerkern das Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge ermöglicht. So sieht praxisorientiertes Handeln aus.“
Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, müssen sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Hier ist der Bundesrat gefordert. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf für eine neue StVO vorgelegt. Bei Tempo 30 gilt es, im Bundesrat noch bestehende bürokratische Hürden abzubauen.
„Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo Tempo 30 vor Ort sinnvoll ist“, betont Sascha Müller.
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